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Novellierung Energiedienstleistungsgesetz

Die Gesetzesänderung zur Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ist am 26. November 2019 in Kraft getreten. Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 gilt bereits seit Dezember 2015 alle Nicht-KMU-Unternehmen (d.h. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme).

Die Änderungen der Novellierung betreffen u.a. folgende Punkte:

  • Bagatellgrenze von 500.000 kWh als Summe aller eingesetzten Energieträger
  • Konkretisierung der im Energieaudit durchzuführenden Analysen durch den BAFA-Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten
  • Erweiterte Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von Einsparpotentialen
  • Fachbezogene Fortbildung von Energieauditoren
  • Online-Erklärung der Unternehmen beim BAFA zu Basisdaten des Energieaudits (betrifft auch Unternehmen unterhalb der Bagatellgrenze)

Infos zur Planung und Durchführung von Energieaudits bei: Hechtenberg Management Consulting, Telefon 0421 43740626