Am 01.10.2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) in Kraft getreten. Diese wird (im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Einsparpotentialen) Einfluss auf zertifizierte Energiemanagementsysteme nach ISO 50001, auf EMAS-validierte Umweltmanagementsysteme und auf Energieaudits gemäß EDL-G haben.
Aus §4 der EnSimiMaV ergeben sich hinsichtlich der Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in…
11.11.2022