Skip to content Skip to footer

Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen

Am 01.10.2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) in Kraft getreten. Diese wird (im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Einsparpotentialen) Einfluss auf zertifizierte Energiemanagementsysteme nach ISO 50001, auf EMAS-validierte Umweltmanagementsysteme und auf Energieaudits gemäß EDL-G haben.

Aus §4 der EnSimiMaV ergeben sich hinsichtlich der Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen folgende Anforderungen:

  • Verpflichtung zur Umsetzung konkret identifizierter und als wirtschaftlich durchführbar bewerteter Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Energieeffizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI)
  • Bestätigung der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung (aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit) von Energieeffizienzmaßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren